
Inhaltsverzeichnis
2.1.1 Erfolgreiche Teilnahme an Wettkämpfen
2.1.2 Bezuschussung sportlicher Erfolge und Trainerarbeit
2.1.3 Gerätefonds
2.1.4 Reservefonds
2.1.5 Leistungssportliche Lehrgangsmaßnahmen
2.1.6 Leistungssportliche Fortbildungsmaßnahmen
2.2 Sportmedizinische Kaderuntersuchungen
2.3 Athletenförderung
BL-Faktoren
Für folgende Veranstaltungen ist eine Bezuschussung möglich:
a) Deutsche Meisterschaften der Aktiven- und Jugendklasse (nach der Altersstruktur der Spitzenverbände)
Aktive/A-Jugend* | B-Jugend* | |
Platz 1-3 | Vollförderung 100% | Teilförderung 90 % |
Platz 4-8 | Teilförderung 75% | Teilförderung 70% |
Platz 9-12 | Teilförderung 50% | Teilförderung 35% |
*Bezeichnungen der Jugendaltersklassen
Sonderregelung für den B-Jugendbereich: Für den Altersbereich der B-Jugend gilt eine reduzierte Förderung bzw. Bezuschussung. Dies soll verdeutlichen, dass der LA-L die Erfolge in diesem Altersbereich nicht in den Vordergrund stellt. Für einige Sportarten ist die Teilnahme an diesen Meisterschaften jedoch für die sportliche Entwicklung erforderlich.
Bei den Deutschen Meisterschaften muss eine angemessene Konkurrenzsituation vorhanden sein. Es werden nur Deutsche Meisterschaften bezuschusst, für die eine Qualifikationsleistung bzw. Nominierung mit Leistungsnachweis durch den Verband erforderlich ist, ansonsten behält sich der LA-L eine Kürzung bzw. Streichung vor.
b) Teilnahme an Meisterschaftsspielen / -runden von Spitzenmannschaften
Förderkriterien:
Platzierung am Ende der Runde/Spiele in der
oberen Tabellenhälfte = Vollförderung (100%)
unteren Tabellenhälfte = Teilförderung (80%)
Förderhöhe:
Olympische Sportarten | Jugendligen | Nicht-Olympische Sportarten | |
1. Liga | 100% | 100% | 90% |
2. Liga | 70% | -- | 50% |
3. Liga | 40% | bis zu 70% | -- |
Voraussetzung für die Bezuschussung der 2. Bundesliga in nicht-olympischen Sportarten ist die deutschlandweite Verbreitung der Sportart.
Es muss eine angemessene Konkurrenzsituation vorhanden sein, ansonsten behält sich der LA-L eine Kürzung bzw. Streichung vor.
Profiligen werden nicht bezuschusst.
c) Nationale Pokalwettbewerbe
Endspielteilnahme | 100% |
Halbfinalteilnahme | 90% |
Viertelfinalteilnahme | 80% |
Grundförderung | 50% |
Der nationale Pokalwettbewerb muss mit dem Titel „Deutscher Pokalsieger“ enden und gilt nur für Jugendmannschaften in olympischen Spielsportarten.
d) Aufstiegsrunde zur 1. und 2. Bundesliga
1. BL | 2. BL | |
Aufstieg erreicht | 100% | 80% |
Aufstieg nicht erreicht | 80% | 60% |
e) Nationale Ranglistenturniere, Qualifikationswettkämpfe
Platz 1-3 | 60% |
Platz 4-8 | 40% |
Es werden nur deutsche Ranglistenturniere / -wettkämpfe bezuschusst, die für die Zusammensetzung der Bundeskader entscheidend sind. Qualifikationswettkämpfe für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften (JEM, JWM, EM, WM, OS) werden bezuschusst, wenn diese nicht über den Spitzenfachverband finanziert werden.
f) Ländervergleichskämpfe, Auswahlspiele
Einzelprüfung, bei Olympischen Sportarten kann eine Förderung bis zu 75% und bei nicht-olympischen bis zu 40% erfolgen. Bei den Ländervergleichskämpfen, -spielen müssen mindestens 3 Verbände am Start sein. Es erfolgt eine jährliche Planung und Festlegung der bezuschussten Maßnahmen für die einzelnen Verbände. Es werden v.a. Maßnahmen in den Spielsportarten bezuschusst, die zur Vorbereitung dienen bzw. Sichtungsmaßnahmen für die Bundeskader sind. Es werden nur Maßnahmen und Athleten vom Altersbereich B-Jugend bis U23 bezuschusst.
Für die Punkte a.-f. gilt, dass nur Veranstaltungen außerhalb des Saarlandes bezuschusst werden. Seniorenmeisterschaften (Altersklassenwettbewerbe) werden grundsätzlich nicht bezuschusst.
Höhe der Zuschüsse:
Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Einstufung einer Sportart durch den DOSB/BL. Für alle Verbände gilt, dass der nach dem DOSB/BL festgelegte Stellenwert der Sportart mit der festgelegten Prozenthöhe multipliziert werden muss.
Beispiel 1:
Deutscher Meister in Sportart XY erhält:
Platz 1 = 100% , BL-Faktor = 0,9
100 % x 0,9 = 90 % Gesamtbezuschussung der Fahrtkosten und
Übernachtungskosten
Beispiel 2:
Deutscher Meister in Sportart XX erhält:
Platz 1 = 100%, BL-Faktor 0,5
100 % x 0,5 = 50 % Gesamtbezuschussung der Fahrtkosten und
Übernachtungskosten
Zuschüsse zu den Fahrtkosten und Übernachtungskosten
Für jeden platzierten Teilnehmer und Betreuer kann in der Regel gewährt werden:
Zuschüsse:
Übernachtung (pro Nacht max.) | 25,00 € |
Fahrtkosten (pro km + pro Person( | 0,10 € |
Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt vom Vereinsort zum Wettkampfort und zurück (0,10 € pro gefahrener Kilometer pro Person). Für Transportkosten (Geräte) kann ein Sonderzuschuss (0,10 €/km) beantragt werden (z.B. Rudern, Kanu).
Abrechnungsmodus:
Für alle unter a - e genannten Veranstaltungen gilt:
Die Abrechnungen müssen bis spätestens 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung/ Meisterschaftsrunde über die Geschäftsstelle der Fachverbände beim LA-L mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Verspätet eingehende bzw. nicht vollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Verwendungsnachweis muss vom Vereinsvorsitzenden oder einem Stellvertreter sowie dem Kassenwart des Vereins abgezeichnet werden.
Folgende Unterlagen müssen mit der Abrechnung eingereicht werden:
• Originalbeleg für die Unterkunft (Hotel, JH, Campingplatz...); private Übernachtungen werden nicht
bezuschusst
• Verwendungsnachweis mit Angaben zu den Fahrtkosten und Übernachtung, Angaben zu Beginn und Ende der Reise, bei Individualsportarten mit der Unterschrift der Teilnehmer.
Bei Mannschaftsportarten muss eine Mannschaftsliste mit Unterschriften beiliegen.
Bei Meisterschaften mit olympischen und nicht-olympischen Disziplinen muss eine getrennte Auflistung erfolgen. (Muster s. Anhang Seite )
• Ergebnisliste bzw. Abschlusstabelle
• Erfolgt in einer Sportart erstmalig ein Antrag, muss die Wettkampfstruktur der Sportart beigefügt werden.
Betreuer
Für jeweils 9 platzierte Teilnehmer kann 1 Betreuer abgerechnet werden.
Abrechnungen zu f:
Die Abrechnungen für die Verbandsveranstaltungen erfolgen über die Geschäftsstelle des Verbandes. Alle Veranstaltungen eines Jahres müssen bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres eingereicht werden.
Festlegung der Altersklasse, ab der eine Bezuschussung erfolgt:
Bezeichnungen der Altersklassen: Die Bezeichnung für die Jugend-Altersklassen in den einzelnen Sportarten ist sehr unterschiedlich. Die Bezuschussung erfolgt grundsätzlich für die beiden letzten Altersklassen in der Jugend vor dem Übergang in die Aktivenklasse. Der LA-L bezeichnet im Leistungssportkonzept 2012 grundsätzlich die letzte Jugendaltersklasse als A-Jugend und die vorletzte als B-Jugend.
Olympische Sportarten
Sportart | Altersklasse | Alter | Anzahl Spieler/ Mannschaft |
|---|---|---|---|
Badminton | U17 | 15 | 6+4 |
Basketball | U16 | 14 | 5+5 |
Boxen | Kadetten | 15 | |
Eiskunstlauf | ab Meisterklasse | 15 | |
Fechten | A-Jugend | 14 | 3+1 |
Fußball m Fußball w | B-Jugend Jugend | 15 15 | 11+4 |
Gewichtheben | B-Jugend | 15 | 6 |
Handball | B-Jugend | 15 | 7+5 |
Hockey | B-Jugend | 15 | 11+5 |
Judo | U17 | 14 | 14 |
Kanu | Jugend | 15 | |
Leichtathletik | B-Jugend | 16 | |
Mod. 5-Kampf | B-Jugend | 15 | |
Radsport | U17 | 15 | |
Reiten | Junioren U17 | 15 | |
Ringen | B-Jugend | 14 | 10+2 |
Rudern | B-Junioren | 15 | |
Schützen | Junioren B | 17 | 3 |
Ski | Jugend | 15 | |
Schwimmen | Jugend AK 15 | 15 | |
Segeln | Jugend | 15 | |
Taekwondo | B-Jugend | 16 | |
Tennis | AK II | 15 | 6+2 |
Tischtennis | Jugend | 15 | 4+1 |
Triathlon | A-Jugend | 16 | |
Turnen m Turnen w | AK 14 AK 13 | 14 13 | 10
|
RSG Einzel Gruppe | AK 13 AK 12 | 13 12 |
6 |
Trampolinturnen | AK 15 | 15 | 5 |
Volleyball | B-Jugend | 16 | 6+6 |
Beach-Volleyball | B-Jugend | 16 | 2 |
Golf | AK 16 | 15 | 6 |
Nicht-Olympische Sportarten
Sportart | Altersklasse | Alter | Anzahl Spieler / Mannschaft |
|---|---|---|---|
Aero | 18 | ||
Bahnengolf | Jugend | 16 | |
Billard | Jugend U17 | 15 | 4 |
Boule | Junioren | 15 | |
DLRG | AK 17/18 | 17 | |
Eis- und Rollsport | |||
Speedskating | Junioren B | 15 | |
Rollkunstlauf | Jugend | 15 | |
Ju-Jutsu | A-Jugend | 16 | |
Karate | U18 | 15 | Kumite 5+2 / Kata 3+2 |
Kegeln | A-Jugend | 15 | 6+2 |
Rad - Kunstrad | Jugend U19 | 15 | |
Rad - BMX | Jugend | 15 | |
Schach | U18 | 16 | 6 |
Sportakrobatik | Jugend | 8-16 | |
Squash | Jugend I | 15 | Herren 4/Frauen 3 |
Tanzen | Jugend | 15 | 14 |
Faustball | Jugend | 15 | 5+3 |
Prellball | Jugend | 15 | |
Orientierungslauf | B-Jugend | 17 | |
American Football | 17 | 25 | |
Base- und Softball | 17 | 13 |
Bei nicht aufgeführten Sportarten bzw. Diszipinen erfolgt die Festlegung der Altersklasse, ab der eine Bezuschussung erfolgt nach Eingang des Antrages bzw. Vorlage der Wettkampf- und Altersstruktur.
Voraussetzungen für die Förderung:
Voraussetzung für diesen Teil der Förderung ist ein vom LA-L anerkanntes Leistungssportkonzept des Landesfachverbandes sowie von Rahmentrainingsplänen (Landesfachverband oder Bundesverband). Die Kriterien für die Erstellung und Umsetzung eines Leistungssportkonzeptes sind auf Seite aufgeführt.
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Fachverband eine gezielte und langfristige Aufbauarbeit und Förderung des Nachwuchses durchführt. Die Verbände sollen nachweisbar für diese Nachwuchsförderung Finanzmittel aus ihrem Haushalt bereitstellen. Die Landestrainer der Fachverbände bzw. die vom Verband eingesetzten Trainer sind verpflichtet an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Landesausschusses für Leistungssport teilzunehmen.
Ebenso müssen die Beträge aus der Bezuschussung Trainer für die Nachwuchsarbeit verwendet werden. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen. Nachweise können z. Bsp. die Kosten für hauptamtliche Trainer bzw. Honorartrainer oder die Durchführung von Lehrgangsmaßnahmen und Trainingslagern im Nachwuchsbereich sein.
Es erfolgt eine zweijährliche Überprüfung der Umsetzung des Leistungssportkonzepts in Strukturgesprächen mit den Landesfachverbänden.
Bewertung:
Kaderathleten
Für saarländische Athleten, die einem Bundeskader angehören, gilt folgende Punkteverteilung:
D/C-Kader 10 Punkte
C-Kader 20 Punkte
Es gilt jeweils der 31.12. als Stichtag, d.h. die zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen Kaderlisten.
Erfolge bei nationalen und internationalen Meisterschaften im Jugend-, Junioren- und Aktivenbereich
Deutsche Jugend-, Deutsche Junioren- und Deutsche Meisterschaften:
Folgende Punktetabelle wird bei der Auswertung der nationalen Wettkämpfe zugrunde gelegt:
Platz | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Punkte | 8 | 6 | 4 | 3 | 2 | 1 |
Spielsportarten: Es zählt auch die Platzierung bei offiziellen Ländervergleichskämpfen/-Spielen, bei denen alle Bundesländer teilnahmeberechtigt sind, bzw. sich qualifiziert haben.
Platz | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 |
Punkte | 36 | 32 | 28 | 26 | 24 | 22 | 20 | 18 | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 6 | 4 | 2 |
Jugend-, Junioreneuropa- und Weltmeisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische Spiele:
Teilnahmepunkte:
Einzel | Mannschaft | |
|---|---|---|
JEM/U23-EM | 5 Punkte | 2 Punkte |
JWM/U23-WM | 6 Punkte | 2,5 Punkte |
EM | 7 Punkte | 3 Punkte |
WM | 8 Punkte | 4 Punkte |
OS | 10 Punkte | 5 Punkte |
Zusätzlich wird folgende Punktetabelle für Platzierungen bei internationalen Wettkämpfen zugrunde gelegt:
Platz | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | JEM/U23-EM | 10 | 8,5 | 7 | 5,5 | 4 | 3 | 2 | 1 |
Punkte | JWM/U23-WM | 12 | 10,5 | 9 | 7,5 | 6 | 4,5 | 3 | 1,5 |
Punkte | EM | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 6 | 4 | 2 |
Punkte | WM | 20 | 17,5 | 15 | 12,5 | 10 | 7,5 | 5 | 2,5 |
Punkte | OS | 30 | 24 | 20 | 15 | 12 | 9 | 6 | 3 |
Es wird von jedem Athleten/jeder Athletin nur der höchste nationale und der höchste internationale erzielte Erfolg pro Jahr gewertet. Bei mehreren Platzierungen im vorderen Bereich erfolgt keine Addition der Einzelerfolge.
Für die Bewertung von internationalen Meisterschaften gilt der Kriterienkatalog zur Förderungswürdigkeit von Sportarten/Disziplinen in Spitzenverbänden (DOSB/BL 28.9.2004).
In nicht-olympischen Disziplinen wird die Gesamtpunktzahl mit dem BL-Faktor multipliziert.
Für die Bezuschussung erfolgreicher Trainerarbeit steht je nach Haushaltslage jährlich ein Betrag zur Verfügung. Dabei wird die Gesamtpunktzahl aller Anträge mit der Gesamtsumme gleichgesetzt. Die Verbände erhalten die entsprechende anteilige Förderung.
Es erfolgt eine jährliche Berechnung. Förderzeitraum ist immer ein Jahr. Anträge auf Bezuschussung erfolgreicher Trainerarbeit müssen von den Verbänden jährlich bis zum 31. Dezember beim LA-L eingereicht werden.
Die Gewährung von Zuschüssen aus dem Gerätefonds richtet sich nach der Einstufung der Verbände in die einzelnen Förderkategorien und erfolgt nur auf Antrag. Über die Höhe der Zuschüsse wird im Einzelfall entschieden. Es erfolgt grundsätzlich keine Komplettfinanzierung von Geräten.
Hieraus wird der jährliche Anteil des LSVS an die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz /Saarland gezahlt.
Der Landessportverband für das Saarland ermöglicht den Fachverbänden die Durchführung von Lehrgangsmaßnahmen an der Hermann-Neuberger-Sportschule in Saarbrücken. Diese Lehrgänge dienen in erster Linie der Förderung des Nachwuchsleistungssports im Saarland. Es erfolgt eine Unterteilung der Lehrgangsmaßnahmen in die Bereiche Leistungssport und Breitensport. Die Vergabe der Lehrgänge erfolgt über den Landesausschuss für Leistungssport und ist an die Erfüllung von bestimmten Kriterien gebunden.
Breitensportlehrgänge an der Hermann-Neuberger-Sportschule:
Es erfolgt eine Grundversorgung der Fachbände mit Lehrgangsmaßnahmen an der Hermann-Neuberger-Sportschule. Dazu gehört die Durchführung eines Wochenendlehrganges (Samstag/Sonntag) pro Halbjahr bzw. Jahr. Des Weiteren kann von den Verbänden pro Jahr eine C-Trainerausbildung durchgeführt werden. Die Durchführung von weiteren Kaderlehrgängen, Trainerfortbildungen und Kampfrichterausbildungen ist in Form von Tageslehrgängen je nach Kapazität jederzeit möglich.
Leistungssportlehrgänge an der Hermann-Neuberger-Sportschule:
Die Verteilung der Leistungssportlehrgänge an der Hermann-Neuberger-Sportschule ist an bestimmte Kriterien gebunden:
Leistungssportlehrgänge für Bundeskaderathleten:
Für Bundeskaderathleten (A- und B-Kader) besteht an der Hermann-Neuberger-Sportschule die Möglichkeit, Lehrgänge zur Vorbereitung auf internationale Meisterschaften mit entsprechenden notwendigen Trainingspartnern durchzuführen.
Leistungssportlehrgänge außerhalb:
Leistungssportlehrgänge außerhalb (Deutschland oder Ausland) können für olympische Verbände mit Bundeskaderathleten (A- und B-Kader) sowie für Athleten des U23-Bereichs genehmigt werden. Es muss eine Perspektive auf Teilnahme an internationalen Meisterschaften bestehen. Diese Lehrgänge sollen entweder Trainingsbedingungen bieten, die an der Hermann-Neuberger-Sportschule nicht vorhanden sind, bzw. mit leistungsstarken Trainingspartnern durchgeführt werden, die in bestimmten Sportarten für die Leistungsentwicklung erforderlich sind.
Für die Genehmigung und Durchführung dieser Lehrgänge muss vom Verband bzw. dem verantwortlichen Trainer mit dem Antrag eine Jahresplanung vorgelegt werden.
Verfahrensweise für die Verteilung der Lehrgänge an der Hermann-Neuberger-Sportschule:
Die Mindestanzahl der Lehrgänge wird differenziert nach olympisch und nicht-olympisch, Breitensport und Leistungssport. Die Anzahl der Lehrgänge richtet sich nach den freien Kapazitäten an der Hermann-Neuberger-Sportschule.
Die Anmeldung der Lehrgänge erfolgt halbjährlich auf einem Formblatt mit Angaben zu Lehrgangsart, Teilnehmerzahl, Hallen-/Platzbedarf und Trainer durch den Verband. Es erfolgt grundsätzlich zuerst die Verteilung der Leistungssportlehrgänge (Kaderlehrgänge und Traineraus- und fortbildung), die weiteren Kapazitäten sind für Breitensportlehrgänge und sonstige Lehrgänge bestimmt.
Pro Verband kann jährlich nur eine bestimmte Anzahl an Breitensport- und Leistungssportlehrgängen genehmigt werden.
Bei allen Kaderlehrgängen wird von den Fachverbänden eine Eigenbeteiligung (Stand 1.1.2009 – 5%) an den Verpflegungs- und Übernachtungskosten und an den Hallengebühren erhoben. Bei Halbtageslehrgängen werden grundsätzlich keine Kosten für die Verpflegung übernommen. Bei Tageslehrgängen mit mehreren Trainingseinheiten und bei Wochenendlehrgängen ohne Übernachtung werden die Kosten für die Verpflegung anteilsmäßig übernommen.
Bei Kampfrichter-, Schiedsrichter- und Trainer-Lehrgängen erfolgt keine Übernahme der Kosten für die Verpflegung und Übernachtung. Die Verpflegung in der Mensa ist jedoch bei Kostenübernahme durch den Verband oder die Teilnehmer nach vorheriger Anmeldung möglich. Bei freien Kapazitäten kann gegen Bezahlung übernachtet werden.
Aufteilung der Lehrgänge:
Lehrgangsmaßnahmen Leistungssport (L):
Lehrgangsmaßnahmen Breitensport (B):
Das Referat für Aus- und Fortbildung des LSVS ist für die Organisation und Durchführung von sportartenübergreifenden Lehrgangsmaßnahmen zuständig. Das Angebot für Traineraus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Leistungssports wird stetig erhöht. Bei der Schulung von Trainern für den Nachwuchsbereich wird ein Hauptaugenmerk vor allem auf eine vielseitigkeitsorientierte Ausbildung gelegt. Die Grundlagenausbildung des LSVS wird ausgeweitet und als Schwerpunkt die vielseitigkeitsorientierte Grundausbildung beinhalten. Die Grundlagenausbildung des LSVS sollte in der Trainerausbildung der olympischen Fachverbände verpflichtend sein.
Themenbereiche für Trainerfortbildungen/Leistungssport:
Des Weiteren besteht für Trainer von Spitzenathleten die Möglichkeit, Fortbildungsmaßnahmen mit Trainern von Spitzenathleten zu besuchen.
Die Ausbildung der Trainer der Fachverbände wird forciert werden. D.h. möglichst alle Trainer, die für die Landesfachverbände tätig sind, müssen eine B- oder A-Lizenz des Spitzenfachverbandes erwerben.
Hierzu siehe auch Traineroffensive 1000+ des LSVS und des Ministeriums für Inneres und Sport.
Grundsätzlich obliegt es den Verbänden, ihre Kadersportler jährlich sportmedizinisch untersuchen zu lassen.
Eine qualitative und im Kosten-Nutzen-Verhältnis adäquate Gesundheitsbeurteilung wird seitens des LA-L für alle saarländischen D/C-Kaderathleten finanziert.
Weiterhin erfolgt die Untersuchung ausgewählter D-Kaderathleten nach leistungssportlichen Gesichtspunkten. In allen olympischen Einzeldisziplinen können von den Landesfachverbänden in Absprache mit dem LA-L Athleten zur sportmedizinischen Untersuchung gemeldet werden, die bei den Deutschen Meisterschaften Platz 1-6 belegt haben. Dabei gelten die gleichen Altersrichtlinien wie unter 2.3. Förderung von Spitzenathleten. In den Mannschaftssportarten werden die Kriterien in Absprache mit den Verbänden festgelegt. Dabei müssen die benannten Sportler mindestens zu Sichtungen des Spitzenverbandes benannt sein. Auch hier gelten die unter 2.3 Förderung von Spitzenathleten genannten Altersrichtlinien.
Darüber hinaus können vom LA-L in Absprache mit den Verbänden noch weitere Athleten zur sportartspezifischen Leistungsdiagnostik benannt werden. Die Trainingssteuerung kann jedoch die Gesundheitsbeurteilung nicht ersetzen.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Staffelung der Untersuchungstermine über das gesamte Kalenderjahr sowie die rechtzeitige Anmeldung der in Frage kommenden Sportler seitens der Sportverbände. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt keine weitere Einladung.
Die Untersuchungen werden am Institut für Sport- und Präventivmedizin der Universität des Saarlandes durchgeführt (DOSB-lizenziertes Untersuchungszentrum). Für die ärztlichen Leistungen wird eine Arztstelle am Institut in Form eines Festbetrages von 29.000,- € vom LSVS bezuschusst.
Leistungen:
Die ärztlichen Leistungen umfassen insbesondere folgende Aufgaben:
Kosten:
s. BL-Sätze (neu ab 1999) abzüglich der ärztlichen Leistungen (Zuschuss Arztstelle)
Für die im Rahmen einiger o.g. ärztlicher und anderer Leistungen gleichzeitig anfallenden Sachkosten werden keine zusätzlichen Kosten berechnet (insbes. Immunologie, Schilddrüsenhormonbestimmungen), obwohl gerade diese besonders personal- und sachkostenintensiv sind. Der größte Zeitaufwand im Rahmen der Sportleruntersuchung entfällt auf sog. Gesprächsleistungen, d.h. Erhebung der Anamnese und individuelle Beratung.
Zusätzliche sich aus der Untersuchung ergebende notwendige Kontrollen, Abklärungen oder therapeutische Maßnahmen erfolgen vorzugsweise über den Hausarzt und werden über den jeweiligen KV-Träger abgerechnet. Insbesondere soll die Indikation zur fachorthopädischen Konsultation in Abhängigkeit vom sportartspezifischen Anforderungsprofil großzügig gestellt werden. Diese erfolgt durch einen Orthopäden freier Wahl (Empfehlungen können jedoch ausgesprochen werden) und werden über den jeweiligen KV-Träger abgerechnet.
Die von einzelnen Verbänden gewünschte (und selbst finanzierte) Gesundheitsbeurteilung einer größeren Anzahl von Sportlern erfolgt nach rechtzeitiger Rücksprache direkt mit dem sportmedizinischen Institut.
Orthopädie
Kosten: 40,- € (statt 65,- €). Zusätzliche sich hieraus ergebende Untersuchungen aus ärztlicher Indikation bzw. therapeutische Maßnahmen werden über den jeweiligen KV-Träger abgerechnet.
Sportartspezifische Trainingssteuerung
Wird von Fachverbänden zusätzlich zur Gesundheitsbeurteilung für einzelne Sportler eine regelmäßigere sportartspezifische Leistungsdiagnostik bzw. Trainingssteuerung (im Ergometrie-Labor oder als Feldtest) gewünscht, können diese Maßnahmen bei Vorliegen eines adäquaten leistungssportlichen Konzepts vom LA-L finanziell unterstützt werden.
Leistungen:
Kosten: Pauschale (unterhalb der BL-Sätze) in Absprache mit dem sportmedizinischen Institut in Abhängigkeit vom jeweiligen Aufwand (Anzahl der Untersuchungen, methodischer und personeller Aufwand, mögliche Integration in Forschungsprojekte usw.)
Der Saarländische Sportärzteverband stellt aus seinen vom LSVS finanzierten Mitteln weiterhin 5.000,- € für die sportmedizinischen Untersuchungen zur Verfügung.
Es soll eine Notfall-Reserve von ca. 2.500,- € für nicht vom KV-Träger übernommene, jedoch für angebracht gehaltene medizinische Leistungen bereitgehalten werden (z.B. besondere physiotherapeutische Maßnahmen), über die der LA-L verfügt.
Dem LA-L stehen Mittel zur Verfügung, um hoffnungsvolle Talente sowie leistungsstarke Kaderathleten mit internationaler Leistungsperspektive aus saarländischen Vereinen bei der Durchführung ihres Trainings zu unterstützen. Eine Aufnahme in diese sog. Einzelförderung kann nur auf Antrag des zuständigen Landesfachverbandes beim LA-L erfolgen. Dieser begutachtet die Vorschläge der Landesverbände und legt seine Beschlüsse dem Präsidium des LSVS zur Genehmigung vor. Der Aufwandsersatz für Spitzenathleten erfolgt in der Regel nur in olympischen Sportarten.
Ziel dieser Förderung ist es, Hilfestellung auf dem Weg in die internationale Spitze zu geben. Die Nachwuchsathleten sollen auf ihrem Weg dorthin im täglichen Trainingsprozess und bei individuellen Trainingsmaßnahmen unterstützt werden. Die Erfolge und Medaillen bei Meisterschaften im Jugend- und Juniorenbereich sollen nicht im Vordergrund stehen, sie sind lediglich eine Durchgangsstation. Es soll ein langfristiger vielseitiger Trainingsaufbau erfolgen, mit dem Ziel ein internationales Leistungsniveau zu erreichen, um Erfolge bei Internationalen Meisterschaften und Olympischen Spielen im Aktivenbereich zu erreichen.
Nachwuchsförderung
Die Aufnahme in die Nachwuchsförderung setzt in der Regel die Erfüllung der nachfolgenden Punkte a) bis c) voraus:
a) Mitgliedschaft in einem vom Spitzenverband nominierten Bundeskader (D/C und C-Kader) oder Perspektive auf Aufnahme in einen solchen innerhalb der nächsten 12 Monate;
b) Medaillengewinn bei den Deutschen Meisterschaften in seiner/ihrer oder in einer höheren Altersklasse in einer internationalen Meisterschaftsdisziplin bzw. Platz 4 für Athlet/innen des jüngeren Jahrgangs;
c) Teilnahme an (Jugend-, Junioren-) Europa- oder Weltmeisterschaften bzw. realistische Perspektive auf die Teilnahme an diesen innerhalb des kommenden Jahres;
Spielsportarten:
a) Mitgliedschaft in einem vom Spitzenverband nominierten Bundeskader (D/C und C-Kader) oder Perspektive auf Aufnahme in einen solchen innerhalb der nächsten 12 Monate;
b) Teilnahme an (Jugend-, Junioren-) Europa- oder Weltmeisterschaften bzw. realistische Perspektive auf die Teilnahme an diesen innerhalb des kommenden Jahres; Teilnahme an Länderspielen
Der LA-L fördert in der Regel nur solche Athleten, die sich in den letzten beiden Jahren vor dem Übergang in die Aktivenklasse befinden. (s. Altersstruktur, Bezeichnungen der Jugendaltersklassen s. Seite)
Anschlussförderung
Die Aufnahme in die Anschlussförderung setzt in der Regel die Erfüllung der nachfolgenden Punkte a) bis d) voraus:
a) Mitgliedschaft im C- oder B-Kader des Spitzenverbandes;
b) Medaillenplatzierung bei Deutschen Junioren- oder Aktivenmeisterschaften in einer internationalen Meisterschaftsdisziplin;
c) Platzierung in der Deutschen Bestenliste oder der Deutschen Rangliste unter den ersten fünf;
d) Mitglied in der Nationalmannschaft, Einsätze in den letzen sechs Monaten in der Nationalmannschaft
Spielsportarten:
a) Mitgliedschaft im C- oder B-Kader des Spitzenverbandes;
b) Mitglied in der Nationalmannschaft, Einsätze in den letzten 6 Monaten in der Nationalmannschaft, Teilnahme an Länderspielen
c) Teilnahme an Europa-/Weltmeisterschaften
Darüber hinaus sind für die Nachwuchsförderung und die Anschlussförderung folgende Punkte zu beachten:
a) Es können nur im Saarland oder einer angrenzenden Region ansässige und für einen saarländischen Verein startende Athleten gefördert werden.
b) Die Anträge auf Einzelförderung sind dem LA-L bis spätestens 31. Mai für das 1. Halbjahr bzw. bis 30. November für das 2. Halbjahr durch den Fachverband vorzulegen. Der LA-L behält sich das Vorschlagsrecht vor.
c) Alle Kandidaten sollen in einem Gespräch mit dem Leistungssportreferenten und dem Laufbahnberater des OSP zeigen, dass sie von der motivationalen und der psychosozialen Seite her entsprechende Voraussetzungen für sportliche Höchstleistungen mitbringen. Dieses Gespräch soll möglichst im Monat zwischen Antragsende und Sitzungstermin des LA-L stattfinden.
d) Alle Zuwendungen sind freiwillige, auf sechs Monate befristete Leistungen des LSVS, die jederzeit widerrufen werden können. Aus Bescheiden kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
e) Sportler verlieren ihre Unterstützung, wenn sie sich aus leistungsmäßigen oder moralischen Gründen einer Förderung nicht mehr würdig erweisen oder wenn sie ohne triftigen Grund an Landes-, Deutschen und Internationalen Meisterschaften bzw. Repräsentationswettkämpfen des jeweiligen Landesverbandes nicht teilnehmen.
f) Alle geförderten Sportler müssen mit dem Antrag schriftlich bestätigen, dass die erzielten sportlichen Leistungen unter Beachtung der gültigen Antidopingrichtlinien erreicht wurden.
g) Ausnahmeregelungen kann es in sozialen Härtefällen geben.
h) Beschwerdeinstanz ist das Präsidium des LSVS.
Förderleistungen – Nachwuchsförderung und Anschlussförderung
Die Athletenförderung ist in eine Grundförderung und ein Prämiensystem aufgeteilt.
Für die Grundförderung müssen mindestens 2 der oben genannten Kriterien (Medaille DM, Bundeskader, internationale Perspektive) erfüllt werden.
Nachwuchsförderung
Grundförderung 50,- €/Monat (300,- €/Halbjahr)
In der Nachwuchsförderung erfolgt keine Barauszahlung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Vorlage von entsprechenden Belegen für Trainingslager, Trainingsmaßnahmen, Geräte u.s.w.
Anschlussförderung
Grundförderung 50,- bzw. 75,- €/Monat (300,- bzw. 450,- €/Halbjahr)
Prämiensystem für internationale Meisterschaften für Nachwuchsförderung und Anschlussförderung:
Platz | 1 | 2 | 3 | 4 - 8 |
|---|---|---|---|---|
Junioren-EM | 600,- | 500,- | 400,- | 300,- |
U23-EM | 1000,- | 800,- | 600,- | 500,- |
Junioren-WM | 1000,- | 800,- | 600,- | 500,- |
U23-WM | 1000,- | 800,- | 600,- | 500,- |
EM | Über Förderausschuss Spitzensport | |||
WM | Über Sporthilfe | |||
Bei Mannschaftserfolgen werden die Prämien halbiert.
Die Prämien sind ein Aufwandsersatz für zusätzliche Kosten von Trainingslager und - maßnahmen, Geräten und Bekleidung, die in der Vorbereitung zu Internationalen Meisterschaften entstehen.
Es kann keine Doppelförderung durch die Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland und den Landesausschuss für Leistungssport erfolgen.
Bei Qualifikation für eine WM und entsprechender Platzierung erfolgt die sofortige Aufnahme in die Förderung der Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland.
Die Förderung erfolgt immer rückwirkend für ein halbes Jahr. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt halbjährlich nach dem Ende des Förderzeitraumes.
Altersgrenzen für die Förderung
Sportart | Nachwuchsförderung | Anschlussförderung 1 | Anschlussförderung 2 bzw. Sporthilfe RLP/Saarland |
|---|---|---|---|
Badminton | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | Ohne Altersfestlegung
Es erfolgt eine individuelle Prüfung nach Antrag |
Basketball | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Fechten | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Fußball (männlich) | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Fußball (weiblich) | 15/16 Jahre | 17-20 Jahre | |
Gewichtheben | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Handball | 16/17 Jahre | 18-21 Jahre | |
Judo | 17/18 Jahre | 20-22 Jahre | |
Kanu | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Leichtathletik | 17/19 Jahre | 20-23 Jahre | |
Radsport | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Ringen | 16/17 Jahre | 18-21 Jahre | |
Rudern | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Schießen | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Schwimmen (weiblich) | 14/15 Jahre | 16-19 Jahre | |
Schwimmen (männlich) | 16/17 Jahre | 18-21 Jahre | |
Tennis | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Tischtennis | 16/17 Jahre | 18-21 Jahre | |
Triathlon | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Turnen (männlich) | 15/16 Jahre | 17-20 Jahre | |
Turnen (weiblich | 14/15 Jahre | 16-19 Jahre | |
RSG | 13/14 Jahre | 15-18 Jahre | |
Trampolin | 17/18 Jahre | 19-22 Jahre | |
Volleyball | 18/19 Jahre | 20-23 Jahre |
In allen nicht aufgeführten Sportarten bzw. Disziplinen entscheidet im Bedarfsfall der Ausschuss.
BL - Faktoren
Olympische Sportarten:
Sportart | BL-Faktor | Sportart | BL-Faktor |
|---|---|---|---|
Badminton | 0,875 | Schießen | 0,90 |
Basketball männlich | 0,925 | Bogenschießen | 0,85 |
Basketball weiblich | 0,7875 | Schwimmen | 0,95 |
Boxen | 0,925 | Synchronschwimmen | 0,80 |
Fechten | 0,95 | Wasserball | 0,8125 |
Fußball männlich | 0,925 | Wasserspringen | 0,90 |
Fußball weiblich | 0,75 | Segeln | 0,8625 |
Gewichtheben männlich | 0,90 | Surfen | 0,80 |
Gewichtheben weiblich | 0,75 | Taekwondo | 0,75 |
Handball männlich | 0,90 | Tennis | 0,9125 |
Handball weiblich | 0,875 | Tischtennis | 0,925 |
Hockey männlich | 0,8625 | Triathlon männl. | 0,90 |
Hockey weiblich | 0,825 | Triathlon weibl. | 0,85 |
Judo männlich | 0,9125 | Turnen | 0,925 |
Judo weiblich | 0,90 | RSG | 0,8625 |
Kanu - Rennsport | 0,925 | Trampolin | 0,80 |
Kanu - Slalom | 0,875 | Volleyball | 0,925 |
Leichtathletik | 0,90 | Beach-Volleyball | 0,75 |
Mod. Fünkampf männl. | 0,85 | Golf | 0,75 |
Mod. Fünfkampf weibl. | 0,75 | ||
Radsport Bahn | 0,9125 | Wintersportarten | |
Radsport Straße | 0,95 | Bob | 0,7875 |
Radsport MTB CC | 0,75 | Rodeln | 0,8125 |
Reiten | 0,90 | Eishockey | 0,90 |
Ringen Gr.-röm. | 0,85 | Eiskunstlauf | 0,95 |
Ringen Freistil | 0,875 | Eisschnellauf | 0,9375 |
Ringen Frauen | 0,75 | Ski alpin | 0,9375 |
Rudern männlich | 0,925 | Ski nordisch | 0,925 |
Rudern weiblich | 0,85 | Biathlon | 0,8875 |
Nicht-olympische Sportarten
Sportart | BL-Faktor | Sportart | BL-Faktor |
|---|---|---|---|
Aero - Fallschirm | 0,5625 | Reiten | 0,40 |
Aero - Segelflug | 0,65 | Rollkunstlauf | 0,525 |
Aero - Modellflug | 0,35 | Speedskating | 0,5125 |
American Football | 0,50 | Rudern | 0,65 |
Bahnengolf | 0,4625 | Rugby | 0,50 |
Base - und Softball | 0,40 | Schach | 0,575 |
Billard | 0,525 | Schützen | 0,65 |
Boule/Petanque | 0,40 | Schwimmen | 0,65 |
DLRG | 0,50 | Sommerbiathlon | 0,35 |
Eisschießen | 0,4375 | Sportakrobatik | 0,4375 |
Kraftdreikampf | 0,40 | Sportfischen | 0,4625 |
Ju-Jutsu | 0,50 | Sporttauchen | 0,4625 |
Karate | 0,6375 | Squash | 0,575 |
Kanu Wildwasser | 0,5875 | Surfen | 0,50 |
Kanu Marathon | 0,40 | Tanzsport | 0,65 |
Kegeln Schere | 0,4875 | Triathlon | 0,6125 |
Bowling | 0,4875 | Turnen Orientierungslauf | 0,4625 |
Leichtathletik | 0,65 | Turnen - Faustball | 0,45 |
Radsport Kunstrad | 0,5875 | Turnen - Prellball | 0,35 |
Radball | 0,50 | Turnen - Ringtennis | 0,35 |
MTB Downhill | 0,50 | Wasserski | 0,475 |
Rasenkraftsport | 0,60 |